Obduktions- und Gutachterwesen im Zentrum für Pathologie Allgäu (ZFPA)

Die Obduktionen dienen der Überprüfung ärztlichen Handelns im Hinblick auf Diagnose, Therapie und Todesursache.

Die klinische Obduktion erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den verantwortlichen Arzt des Verstorbenen. Eine Zustimmung der Angehörigen oder des Vertreters muss vorliegen.
Bei Anzeichen für eine Berufserkrankung kann im Auftrag der zuständigen Berufsgenossenschaft ein fachpathologisches Gutachten angefertigt werden.

Der makroskopische Befund der klinischen Obduktion wird den an der Behandlung des Patienten beteiligten ärztlichen Kollegen demonstriert und mit ihnen gemeinsam diskutiert. Nach histomorphologischer Untersuchung der entnommenen relevanten Organproben erfolgt ein zusammenfassender Obduktionsbericht, der als schriftlicher Befund den anfordernden Ärzten übermittelt wird.

Weitergehende Auskünfte unter 0831 530 - 2180.

 

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